Bei dem SeniorenEngel bleiben die Kosten einfach und überschaubar.
Bei einem Beratungsgespräch, teilen Sie uns mit, welcher Service von uns erledigt werden soll.
Für dieses Beratungsgespräch von ca. 45 Minuten berechnen wir einmalig 49,00 € die sofort in bar fällig sind.
Sie zahlen nur die Zeit die Sie laut Vertrag gebucht haben, jedoch mindestens 2 Stunden.
Für unsere Dienstleistungen berechnen wir folgende Preise:
- Grundpreis pro Stunde auf Anfrage
- Abrechnung erfolgt pro angefangene 15 Minuten
- Pro gebuchtem Termin fällt eine Haushaltspauschale von 8,50 € an.
Bei Dienstleistungen die ein Fahrzeug beanspruchen werden pro gefahrenen Kilometer 1,20 € abgerechnet.
Diese können mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Zum Beispiel:
Sie erteilen uns einen Auftrag für 2x die Woche für jeweils 2 Stunden.
Unser Arbeiten könnten für 2 Stunden sein: staubsaugen und wischen (je nach grösse Wohnung/Haus),Bett abziehen und frisch überziehen, Hausmüll entsorgen, staubwischen.
Zusätzlich bieten wir seit Juli 2014 Betreuung von Demenzerkrankten an.
Für weitere Dienstleistungen sprechen Sie uns an!
Auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag. Wir brauchen nicht für eine kurzfristige Einsatzstunde einen ausschweifenden Vertrag aufsetzen. Nur bei längeren Bindungen empfiehlt sich für beide Seiten eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der z.B Kündigungsfristen geregelt werden. Ich versuche hier so unbürokratisch wie möglich vorzugehen. Wenn Sie oder ich Sicherheiten benötigen, können wir selbstverständlich darüber reden, dies auch schriftlich festhalten.
Das gleiche gilt für die Zahlungsabwicklung. Es kann auf Wunsch eine Barzahlung oder Konto- Überweisung erfolgen. Sie bekommen entweder eine Rechnung oder Ihnen reicht eine Quittung. Dies sollte abhängig vom Leistungsumfang bzw. Preisniveau sein. Sie erhalten auf meiner Rechnung keine Steuerausweisung (Umsatzsteuer), da die abgerechneten Leistungen gemäß §4UStG Umsatzsteuer befreit sind!
Die Ausgaben können in einem steuerlich begrenzten Rahmen geltend gemacht werden, teilweise oder komplett abgerechnet werden. (Haushaltsnahe Dienstleistungen) Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Zusätzlich bin ich im Besitz von einem Institutionskennzeichen kurz auch IK genannt .
Bei Pflegestufen ( Pflegegrade ab 2017) übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten! Abrechnung kann über den Entlastungsbetrag erfolgen. Sprechen Sie uns an wir informieren Sie !
Sie können einem Angehörigen oder Bekannten eine Freude machen und unsere Dienstleistung verschenken.
Gerne stellen wir Ihnen dafür Ihren persönlichen Geschenkgutschein aus.